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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Welche Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber stellen?

    Welche Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber stellen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung bereitzustellen, die für die sichere Ausübung der Tätigkeit notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe oder Schutzbrillen. Die Arbeitskleidung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und den Arbeitnehmer vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Falls spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung stellen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte in Bezug auf Arbeitskleidung informiert sind und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.

  • Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen?

    Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung stellen, wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist und der Arbeitnehmer sie nicht bereits besitzt. Dies kann der Fall sein, wenn spezielle Schutzkleidung, Uniformen oder bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Arbeitskleidung zu übernehmen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zudem muss die Arbeitskleidung in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung gestellt werden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die genauen Regelungen zur Bereitstellung von Arbeitskleidung im Arbeitsvertrag oder in entsprechenden Betriebsvereinbarungen festhalten.

  • Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung bezahlen?

    Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung bezahlen, wenn sie speziell für die Arbeit erforderlich ist und nicht im Alltag getragen werden kann. Dies betrifft beispielsweise Schutzausrüstung, Uniformen oder spezielle Arbeitskleidung mit Firmenlogo. In einigen Branchen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen oder im Baugewerbe, ist die Bereitstellung von Arbeitskleidung gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitskleidung übernimmt und sicherstellt, dass die Mitarbeiter angemessen ausgestattet sind, um ihre Arbeit sicher und effektiv ausführen zu können. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte man sich an den Betriebsrat oder an die zuständige Gewerkschaft wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

  • Was muss der Arbeitgeber an Schutzkleidung stellen?

    Der Arbeitgeber muss Schutzkleidung stellen, die geeignet ist, um die Mitarbeiter vor den spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzbrillen oder Gehörschutz. Die Schutzkleidung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiter über die richtige Verwendung und Pflege der Schutzkleidung zu informieren. In einigen Fällen kann es auch erforderlich sein, die Schutzkleidung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


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    Latzhosen Arbeitshose Arbeitskleidung Berufsbekleidung TVARDY Gr. S-XXL

    Sicherheitshose mit Multifunktionstaschen TVARDY Gr. S-XXL Die Arbeitshose der Marke Tvardy in schwarz mit grauen Einsätzen ist für alle Arten von Arbeiten sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich geeignet. Aus hochwertigem Material hergestellt, mit zusätzlicher Verstärkung an Knien und Taschen. CE-Zertifikat. Praktische Multifunktionstaschen mit Klettverschluss, Hammerschlaufe, Öse für Schlüssel und Handytasche. Produkteigenschaften der Sicherheitshose: Hose aus Baumwolle (35%) und Polyester (65%) Grammatur 267 g/m2 11 Taschen, davon 8 mit Klettverschluss Handytasche Breiteneinstellung mit Knöpfen Öse für Schlüssel und Hammerschlaufe Gewebeverstärkungen an Knien und Taschen dreifach genäht Identifizierungsmarke CE-Zertifikat Technische Daten: Material: 35% Baumwolle, 65% Polyester Grammatur: 267 g/m2 Größe: S bis XXL

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    Einsatzkombi Berufskleidung grau M

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  • Kann der Arbeitgeber Geld für Arbeitskleidung verlangen?

    Kann der Arbeitgeber Geld für Arbeitskleidung verlangen? In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitskleidung grundsätzlich übernehmen muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitskleidung speziell für den beruflichen Gebrauch erforderlich ist und nicht im Alltag getragen werden kann. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn die Arbeitskleidung auch privat genutzt werden kann oder der Arbeitnehmer besondere Anforderungen an die Kleidung hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber unter Umständen einen angemessenen Eigenanteil verlangen.

  • Ist ein Arbeitgeber verpflichtet Arbeitskleidung zu stellen?

    Ist ein Arbeitgeber verpflichtet Arbeitskleidung zu stellen? In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann dies in bestimmten Branchen oder Berufen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Arbeitgeber sind jedoch dazu verpflichtet, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen, was auch die Bereitstellung von geeigneter Schutzkleidung einschließen kann. Letztendlich hängt es also von der jeweiligen Situation und den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab, ob Arbeitskleidung gestellt wird.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitskleidung zu waschen?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet Arbeitskleidung zu waschen? In vielen Fällen ist der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet, die Arbeitskleidung der Mitarbeiter zu waschen. Allerdings kann es branchen- oder unternehmensspezifische Regelungen geben, die vorsehen, dass der Arbeitgeber für die Reinigung der Arbeitskleidung verantwortlich ist. Es ist ratsam, den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarungen zu überprüfen, um Klarheit über die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Reinigung der Arbeitskleidung zu erhalten. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der Arbeitgeber die Reinigungskosten für die Arbeitskleidung erstattet, wenn dies im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

  • Wann ist zusätzlich zur Berufskleidung Schutzkleidung notwendig?

    Zusätzlich zur Berufskleidung ist Schutzkleidung notwendig, wenn die Arbeit bestimmte Risiken birgt, die die Gesundheit oder Sicherheit des Arbeitnehmers gefährden könnten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn mit gefährlichen Chemikalien gearbeitet wird, bei hohen Temperaturen oder bei Arbeiten mit scharfen Gegenständen. Schutzkleidung dient dazu, den Körper vor Verletzungen, Verbrennungen oder anderen Gefahren zu schützen, die durch die Arbeitsumgebung entstehen könnten. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern die notwendige Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.

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